Übersicht über die aktuellen & zukünftigen Normen und Zertifizierungen für Holzpellets
DIN-Plus (auf neuer Basis EN 14961-2 Klasse A1) ÖNorm 7135 DIN 51731
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Zertifizierungsprogramm DIN-Plus 2010. Durch die Anpassung an die neuen europäischen Normanforderungen behält das DINplus-Zeichen auch künftig seine Bedeutung.
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Das bekannte DIN-Plus - Prüfsiegel wird demnächst, neben einem neuen gleichwertigen Prüfsiegel (Name: EN-PLUS), auf die erweiterten Anforderungen der spätestens Anfang 2011 offiziell erscheinenden, neuen Norm EN 14961-2 Klasse A1 aktualisiert. Diese Norm regelt weitere wichtige Parameter neu, und ist dann erstmalig europaweit gültig. http://www.dincertco.de
Die Zertifizierungsprozedur findet beim jeweiligen Pellethersteller durch ein von DIN Certco akkreditiertes Prüfinstitut statt. In regelmäßigen Abständen finden unabhängige Kontrollen statt, so dass die Qualität der Pellets sichergestellt werden kann. Alle ab ca. Sommer 2010 neu erteilten DIN-PLUS Zertifikate basieren bereits auf den Anforderungen der neuen Norm EN 14961-2 Klasse A1.
Neu ist unter anderem die klare Festsetzung der mind. Ascheerweichungstemperatur von 1200 °C und des maximalen Feinanteiles von 1%. Ausserdem wird zukünftig klar geregelt, welche Holzarten und Sorten zur Herstellung von Holzpellets in A1 Qualität verwendet werden dürfen.
ÖNorm 7136 Transport und Lagerung von Pellets
Die Kriterien der DIN, ÖNorm und der DIN plus beziehen sich auf die Produktion und den Zustand der Holzpellets bis zur Verladung der Pellets im Pelletierwerk. Der nachfolgende Transport der Pellets zum Endkunden oder Zwischenhändler und der weiteren Distribution wird in dieser Norm geregelt. Durch unsachgemäßen Transport oder Lagerung können erhebliche Qualitätseinbußen entstehen. Es werden Anforderungen an Zwischenläger, Transportfahrzeuge und das Zustellpersonal gestellt. Die Vorgaben sehen unter anderem ein geeichtes On-Bord Wiegesystem des LKW, die Sortenreinheit der Pellets, den Schutz vor Nässe, eine Absaugvorrichtung vor. Ziel der Norm ist einen professionellen Umgang mit Pellets während der gesamten Transportkette zu erreichen.
Die DIN 51731 für Holzpellets ist mit ihren Vorgaben ungeeignet !! als zuverlässiger Qualitätsindikator für Pellets, da wichtige Parameter, wie der Abrieb nicht festgelegt sind. Auch eine unabhängige Prüfung der Produktion zu diesen Normen erfolgt nicht. (diese Norm wird noch immer gern von osteuropäischen Pelletherstellern beworben)
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Diese Norm aus Österreich regelt die Qualität von Holzpellets wesentlich restriktiver, so z.B. den Abrieb. Der Abrieb ist ein Maß für die Härte und Stabilität des Pellets. In einem Testgerät, dem Lignotester, werden die Pellets einer definierten Belastung ausgesetzt und als Ergebnis der entstehende Staub gemessen und in Prozent angegeben. Je geringer der Wert des Abrieb, desto stabiler sind die Pellets und desto geringer ist dann auch die Staubentwicklung beim Einblasen.
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Grundnorm EN 14961-2 ab ca. 2011 gültig (EN 14961-2 Klasse A1) als Basis für DIN-PLUS & EN-PLUS
Die Norm EN 14961-2 Klasse A1 erscheint ab ca. 2011 als Basisvorgabe für DIN-PLUS & EN-PLUS.
Die meisten Hersteller produzieren bereits nach den demnächst neuen Richtlinien der EN 14961-2.
Parameter
Einheit
EN 14961-2 A1
(DIN-PLUS, EN-PLUS)
Durchmesser
mm
6 (± 1 )
Länge
mm
3,15 = L = 40 siehe 1)
5% max. Länge 45
Schüttdichte
kg/m3
= 600
Heizwert
MJ/kg
= 16,5
Wassergehalt
Ma.-%
= 10
Feinanteil
Ma.-%
= 1 siehe 3)
Mechanische Festigkeit
Ma.-%
= 97,5 siehe 4)
Aschegehalt
Ma.-% siehe 2)
= 0,7
Ascheerweichungstemperatur
°C
= 1200
Chlorgehalt
Ma.-% siehe 2)
= 0,02
Schwefelgehalt
Ma.-% siehe 2)
= 0,05
Stickstoffgehalt
Ma.-% siehe 2)
= 0,3
Kupfergehalt
mg/kg siehe 2)
= 10
Chromgehalt
mg/kg siehe 2)
= 10
Arsengehalt
mg/kg siehe 2)
= 1
Cadmiumgehalt
mg/kg siehe 2)
= 0,5
Quecksilbergehalt
mg/kg siehe 2)
= 0,1
Bleigehalt
mg/kg siehe 2)
= 10
Nickelgehalt
mg/kg siehe 2)
= 10
Zinkgehalt
mg/kg siehe 2)
= 100
1) maximal 1% d. Pellets dürfen länger als 40 mm sein, max. Länge 45 mm
2) im wasserfreien Zustand (wf)
3) Partikel < 3,15 mm, Feinanteil an der letztmöglichen Stelle vor Übergabe der Ware bzw. beim Eintreffen von Sackware beim Endverbraucher.
Beim Absacken = 0,5 %. Pellets der Klasse EN-B dürfen nicht als Sackware verkauft werden.
4) Bei Messungen mit dem Lignotester gilt der Grenzwert = 97,7 Ma.-%